Jugendhilfezentrum MuK
Das Jugendhilfezentrum MuK hält seit über 20 Jahren stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche der Region vor. Bedingt durch die räumliche Strukturierung der Einrichtung lassen sich flexible Hilfen etablieren, welche sich am Bedarf des Einzelnen ausrichten. Insbesondere bei längerfristig zu betreuenden jungen Menschen lassen sich unter Beibehaltung der Bezugssysteme Aspekte der Verselbstständigung innerhalb der Wohngruppe etablieren. Dies erfolgt in der Betreuung im Wohnbereich, über das Trainingswohnen, bis zur Möglichkeit eines Betreuten Wohnens.
In unserer Wohngruppe werden junge Menschen im Alter von 6-18 Jahren betreut. Bei Bedarf ist eine Betreuung von Volljährigen möglich. Insgesamt stehen dafür 10 Plätze innerhalb des Hauses zur Verfügung. Es besteht keine geschlechterspezifische Ausrichtung.
Weiterhin besteht bei uns im Haus die Möglichkeit alleinstehende Eltern mit bis zu zwei Kindern nach § 19 SGB VIII zu betreuen und wir haben die Möglichkeit zwei Plätze Betreutes Wohnen nach § 34 SGB VIII anzubieten!
- Kinder und Jugendliche, deren Verbleib in die Familie derzeitig nicht möglich ist. Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34SGB VIII - Heimerziehung.
- Kinder und Jugendliche, die aus Gründen der Kriseninterventionen kurz- oder mittelfristig die Familie verlassen müssen. Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 - Kurzzeitunterbringung.
- Junge Volljährige, Hilfe nach § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 34 - Heimerziehung.
- Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Hilfe nach § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe als integratives Betreuungsangebot (separate Leistungsbeschreibung und Entgelt).